Sondervorschriften fr die Verpackung PP 17 und PP 96:

PP 17: Fr die UN-Nummer 2037 drfen Versandstcke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht berschreiten.

PP 96: Bei Abfall-Gaspatronen der UN-Nummer 2037, die gem Kapitel 3.3 Sondervorschrift 327 befrdert werden, mssen die Verpackungen ausreichend belftet sein, um die Bildung gefhrlicher Atmosphren und einen Druckaufbau zu verhindern.


ADR-spezifische Sondervorschrift fr die Verpackung RR 6:
Gegenstnde aus Metall der UN-Nummer 2037 drfen bei der Befrderung als geschlossene Ladung auch wie folgt verpackt werden:
Die Gegenstnde mssen auf Trays zu Einheiten zusammengestellt werden und mit einer geeigneten Kunststoffhlle in der richtigen Lage gehalten werden; diese Einheiten mssen auf Paletten in geeigneter Weise gestapelt und gesichert sein.